Therapie
Grundlage der sprachtherapeutischen Therapie ist unser Anamnesegespräch und die Auswahl und Durchführung einer angemessenen Diagnostik.
Hier legen Patient/Patientin und Therapeutin gemeinsam die Ziele der Therapie fest.
Die Kosten für eine Sprachtherapie werden nach Verordnung durch Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder einen Facharzt (in der Regel ein Neurologe oder HNO-Arzt) durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
Nach Verordnung ist bei medizinischer Indikation auch die Durchführung der Therapie zu Hause oder im Wohn- oder Pflegeheim möglich.
Bei privatversicherten Patienten empfehlen wir die Kostenübernahme mit der Versicherung im Vorfeld zu klären. Auf Wunsch kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Fichtenstraße 7
61169 Friedberg (Hessen)